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   VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303   

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https://dejure.org/2011,65766
VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303 (https://dejure.org/2011,65766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303 (https://dejure.org/2011,65766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2011 - 13a ZB 10.30303 (https://dejure.org/2011,65766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Irak; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Gefahrendichte in Kirkuk; neue Regierung als staatlicher Schutzakteur; Divergenzrüge bezüglich EuGH-Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303
    Die vom Kläger unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 2.3.2010 NVwZ 2010, 505) aufgeworfene Frage, ob der Widerruf (§ 73 Abs. 1 AsylVfG) der Flüchtlingseigenschaft im Sinn von § 51 Abs. 1 AuslG/§ 60 Abs. 1 AufenthG voraussetzt, dass im Heimatstaat des Klägers eine schutzbietende funktionierende Strafjustiz existiert, bedarf bei der vorliegenden Fallkonstellation (illegale Ausreise unter dem früheren Regime von Saddam Hussein) keiner Klärung.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303
    Nachdem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des Art. 15 Buchst. c der Richtlinie mittlerweile fortentwickelt worden ist (vgl. BVerwG vom 27.4.2010 NVwZ 2011, 51), hätte es der Darlegung bedurft, inwiefern noch weiterer Klärungsbedarf bestünde.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 6.10

    Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Urteil vom 24. Februar 2011 (BVerwG 10 C 6.10 ) folgendes ausgeführt: "Aus diesen Feststellungen und dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe ergibt sich, dass der Kläger wegen seiner Asylantragstellung und seines Aufenthalts in Deutschland und der deswegen vermuteten Gegnerschaft gegen das Regime Saddam Husseins keine Bestrafung und auch keine sonstige Verfolgung mehr zu befürchten hat.
  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303
    Der Europäische Gerichtshof ist nach der abschließenden Aufzählung in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG kein divergenzrelevantes Gericht (vgl. BVerwG vom 23.1.2001 WissR 2001, 377 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, Happ in Eyermann, a.a.O., RdNr. 45 zu § 124; Kraft in Eyermann, a.a.O., RdNr. 30 zu § 132; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNr. 83 zu § 132).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30304

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2011 - 13a ZB 10.30303
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30304) erkannt, dass die terroristischen Anschläge in Kirkuk nicht die kritische Gefahrdichte im Sinn der genannten Schutzvorschriften bewirken.
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